Als Betreiber von Medizinprodukten ist es von entscheidender Bedeutung, die Gesetze und Verordnungen zu kennen, die für den Betrieb und die Anwendung dieser Produkte gelten. Medizinprodukte sind hochspezialisierte Produkte, die bestimmten Standards und Regulierungen unterliegen, um die Sicherheit und Wirksamkeit für die Patienten zu gewährleisten.
Das MPDG ist das zentrale Gesetz für Medizinprodukte in Deutschland und setzt die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) und die EU-In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR) in nationales Recht um. Es regelt unter anderem die Zulassung, Überwachung, Kennzeichnung und das Inverkehrbringen von Medizinprodukten.
Die MPBetreibV legt die Pflichten und Anforderungen für den Betrieb von Medizinprodukten fest. Dazu gehören unter anderem die regelmäßige Wartung und Prüfung, die Aufzeichnung und Dokumentation der Betriebsvorgänge und die Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter.
Die RöV regelt den Betrieb von Röntgeneinrichtungen und den Umgang mit ionisierender Strahlung. Sie legt unter anderem Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter, die Anwendung von Strahlenschutzmaßnahmen und die Durchführung von Strahlenschutzmaßnahmen fest.
Gemäß § 135 Abs. 2 SGB V müssen Krankenkassen und Leistungserbringer im Gesundheitswesen Vereinbarungen zur Qualitätssicherung treffen, um die medizinische Versorgung und Behandlung zu verbessern und die Patientensicherheit zu gewährleisten. Diese Vereinbarungen umfassen beispielsweise Qualitätsstandards, Datenanalyse und Schulungen. Ziel ist es, die Qualität der Versorgung kontinuierlich zu verbessern und Schwachstellen zu identifizieren. Die Vereinbarungen tragen zur Erhöhung der Patientensicherheit bei.
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